Service / AGB

1. Geltung und Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz AGB genannt) gelten ausnahmslos für alle zwischen  Pharmador Swiss GmbH (in Folge kurz „Pharmador" genannt) und deren Kunden/Auftraggebern/Bestellern (in
Folge kurz „Kunde" genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung
bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge.

2. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen, Vorbemerkungen udgl., die  zu   diesen AGB in Widerspruch stehen,  sind im vollen Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher  Form Pharmador diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Pharmador. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs¬ oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung. 3. Diese    AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen.

4. Sollten einzelne  Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise   unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die  dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen.


2.Vertragsabschluss

2.1. Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Auftragsbestätigung zustande kommt, nimmt Pharmador Angebote oder Bestellungen des Kunden nach ihrer Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn mit der Leistungserbringung oder durch Lieferbeginn an.


3. Angebot/Preise

1. Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in CHF netto zuzüglich Ust. 2. Die in Katalogen, Prospekten, im webshop und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von Pharmador in   der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.

3. Das aufstellen, anschließen und in Betrieb setzen von gelieferten Geräten durch Mitarbeiter von Pharmador wird immer gesondert verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Leistungen von Pharmador im Bereich des technischen Kundendienstes    (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von Pharmador verrechnet. Kostenvoranschläge vor Ort sind entgeltlich.



4. Leistung/Lieferung/Versand

1. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Kunden über. Pharmador ist berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

2. Für allfällige zur Verwendung der gelieferten Produkte notwendige behördliche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen sorgt der Kunde auf seine Kosten.

3. Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Pharmador bestätigt wurden. Verzögert sich der Beginn der Leistungsausführung oder die weitere Ausführung durch Umstände, die nicht der Sphäre von Pharmador zuzurechnen sind, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen gilt dasselbe. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten trägt der Kunde, wenn die die erzögerungen  bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind.

5. Wird während der Reparaturdauer bzw. während der Lieferzeit von Pharmador ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, ist es Pharmador freigestellt eine ensprechende Miete zu verrechnen.

6. Wird Software von Pharmador auf Fremd-Systeme installiert, so  werden   diese   Arbeiten   dem Kunden mit dem Stundensatz eines IT Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.

7. Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht kopieren, bearbeiten.

8. Das Nutzungsentgelt für die mit den Produkten von Pharmador zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen, Update´s Der Leistungsfähigkeit von an den Kunden gelieferte Produkte durch Software erfolgt gegen Berechnung.

9. Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an  den  Erzeugnissen durchführen, sind sämtliche Garantieansprüche erlöschen.


5. Zahlung

1. Rechnungen von Pharmador sind prompt nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von  12%  p.A., 
mindestens jedoch die zwischen Kaufleuten geltenden gesetzlichen Zinsen  zur  Verrechnung. Weiters hat Pharmador Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihr bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch vertragswidriges Verhalten des Kunden auflaufen.

3. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderung von Pharmador ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

4. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld angerechnet. Eine Widmung der Zahlung
durch den Kunden bindet Pharmador nicht.

5. Die Zahlung ist erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem der Konten von Pharmador gut-geschrieben wurde.

6. Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht oder mit einer sonst ihm obliegenden Verpflichtung (z.B. Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen) oder der Annahmein Verzug, ist Pharmador vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt,  ihre Leistungen und Arbeiten bis zur Zahlung durch den Kunden    sofort einzustellen, sämtliche Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.


6. Rückgaberecht

1. Für   Verbrauchsmaterialien hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung der Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt ist, der Kunde einen Grund angibt und die benötigten Rechnungskopien beigelegt sind.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1.  Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Ware und alle gelieferten und montierten Teile im Eigentum von Pharmador. Die
Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung ist untersagt. Der Kunde wird Pharmador von gerichtlichen Pfändungen informieren und trägt alle mit der Durchsetzung bzw. Geltendmachung der Rechte von Pharmador verbundenen Kosten.


8. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung

1. Für die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme notwendige Bau-und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzu- und abfluss, EDV- Verkabelung, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu den Leistungen von Pharmador und sind vom Kunden rechtzeitig auf seine Kosten zu erbringen.

2. Nach Übergabe erfolgt eine Einweisung des Kunden in die sachgerechte Handhabung des Gerätes.


9. Gewährleistung

1. Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.

2. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Sache innerhalb angemessener Frist zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten. Das diesbezügliche Terminwahlrecht steht Pharmador zu.

3. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen von Pharmador von Dritten oder vom Kunden selbst geändert, ergänzt  oder instandgesetzt worden sind.

4. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate.

5. Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch äußere Einwirkung, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer normalen Abnützung
unterliegen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und Nichtbeachtung von Fehlermeldungen


10. Schadenersatz

1. Pharmador haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, was der Kunde zu beweisen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso aus geschlossen, wie die Haftung für Folgeschäden,
Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsenverluste. Keine Haftung besteht für Ansprüche Dritter.

2. Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet Pharmador für Personenschäden sowie für Sachschäden, die  ein Verbraucher erleidet. Ansprüche eines Kunden,
der Unternehme ist, aus dem Produkthaftungs-gesetz bestehen nicht.

3. Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.


11. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von Pharmador automationsunterstützt gespeichert,
verarbeitet, übermittelt und im Falle des Zahlungsverzuges auch an Gläubigerschutzverbände weitergegeben werden dürfen.


12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für alle aus der Beziehung zwischen Pharmador und  dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Herisau vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dagegen stehen. Es gilt schweizer Recht.


13.Geschäftsdaten/Niederlassungen

Pharmador Swiss Gmbh
Austraße 26, 9055 Bühler
Appenzell/Ausserroden
Tel. 071 793 15 71
Fax. 071 793 15 72

Firmennummer:
MwSt.Nr. 714696
HR Nummer: CH-300.4.016.070-3
EBAN: CH 2600781605039082000

Email: office@pharmador.ch
www.pharmador.ch

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